Der nächste Winter kommt bestimmt und mit ihm Schnee und Eis. Jedes Jahr kommt es in den Wintermonaten zu Unfällen, bedingt durch Glätte. Es kommt bei vielen Hausbesitzern Eigentümern von Großobjekten die Frage auf, wer für eintretenden Schaden haftet und in welchem Umfang. Generell trägt die jeweilige Gemeinde oder Stadt die Verkehrssicherungspflicht, diese wird durch eine Satzung in der Regel auf den Hauseigentümer übertragen, dieser wiederum kann die Verpflichtung über die Hausordnung auf seine Mieter abwälzen. Allerdings muss die Regelung ausdrücklich benannt sein, eine Klausel im Mietvertrag, die lediglich besagt, dass “allen polizeilichen und behördlichen Pflichten” nachgekommen werden muss, reicht nicht aus. Zudem muss der Vermieter kontrollieren, ob die Winterpflicht durch seine Mieter erfüllt wird. Kommt dieser seiner Aufgabe nicht nach, haftet der Vermieter für die eintretenden Schäden als Folge eines Sturzes wegen Glatteis oder ungeräumten Flächen. Sorgen Sie dafür, dass es erst gar nicht dazu kommt, beauftragen Sie uns für Ihren Winterdienst in Mainz und Wiesbaden mit diesen Arbeiten. Die Kosten dafür können Sie im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an die einzelnen Mietparteien weiter berechnen. Dies ist möglich, wenn der Winterdienst von einer Fachfirma vorgenommen wird, da sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Die Streu- und Räumpflicht gilt für alle Grundstücksseiten, nicht nur für die Seite, wo sich der Eingang befindet. Ebenso für Außentreppen, dem Zugang zur Tiefgarage und Parkflächen. Dabei ist ein Zustand herzustellen, der es ermöglicht, die Hoffläche sicher zu befahren und zu begehen. Lassen Sie sich die wichtigsten Themen rund um den Winterdienst genau erläutern, welche Maßnahmen bei Ihrem Objekt erforderlich sind.
Wir sorgen für Sicherheit im Winter - Ihr Winterdienst in Mainz und Wiesbaden
Wir sind bei Bedarf zur Stelle

Als Unternehmer, Betriebsinhaber, Vermieter oder öffentliche Einrichtung sind Sie verpflichtet, Ihre Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen. Ansonsten können im Ernstfall Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Sie können nicht alle Gefahrenquellen absichern, aber Sie können mit den Dienstleistungen des Winterdienstes für Mainz und Wiesbaden dafür sorgen, dass sämtliche erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden. Sorgen Sie dafür, dass Gehwege und Zugänge von Eis und Schnee befreit werden und gestreut wird. Betroffen sind die Gehwege, die an Ihr Grundstück grenzen. Teilweise sind die Zeiten für die Vornahme des Winterdienstes geregelt, ist dies nicht der Fall, so gelten die üblichen Bestimmungen. Sind konkrete Anhaltspunkte für eine Glatteisbildung gegeben, so gilt die Pflicht auch über diesen Zeitraum hinaus, Ihr Winterdienst Mainz und Wiesbaden ist zur Stelle, wenn es erforderlich ist.
Beauftragen Sie uns mit dem Streu- und Räumdienst, treffen wir vor Beginn der Arbeiten eine Vereinbarung. Wir entscheiden gerne für Sie, wenn es Zeit ist den Schnee zu räumen. Dabei können Sie sich darauf verlassen, dass wir nur die notwendigen Aufgaben erledigen. Entscheiden Sie sich, ob wir nach tatsächlich anfallenden Stunden abrechnen oder ob Sie eine Pauschale bezahlen möchten. Bei Abrechnung auf Stundenbasis berechnen wir Ihnen die geleisteten Arbeitsstunden, fällt der Winter weniger streng aus, ist das eine perfekte Lösung. Möchten Sie auf der sicheren Seite sein und wissen, womit Sie rechnen können, dann empfehlen wir die Winterdienst-Pauschale. Sprechen Sie uns an, wir erörtern gemeinsam mit Ihnen die auszuführenden Arbeiten. Sie erhalten ein Angebot, das auf Ihre Ansprüche und den Bedarf zugeschnitten ist.
Winterdienst im Sinne der Umwelt
Bezüglich der einzusetzenden Streumittel können je nach Region unterschiedliche Vorschriften gelten. Diese werden von den Kommunen vorgegeben, in der Regel reichen Splitt und Granulat aus. Liegen besondere Fälle vor, z.B. starkes Straßengefälle, kann der Einsatz von Streusalz erforderlich sein. Wir informieren uns für Sie und verwenden garantiert nur die Komponenten, welche erlaubt sind. Die Arbeiten erfolgen mit technisch einwandfreien Geräten und Arbeitsfahrzeugen. Es gibt viele Gründe, die für die Durchführung des Winterdienst in Mainz und Wiesbaden von HMS Trautmann sprechen:
- kundenorientierte Tourenplanung
- effektives Arbeiten
- Leistungsreserven für kleine Touren
- Vor-Ort-Einweisung der Tourenführer am jeweiligen Objekt
- Erstellung von Räumplänen bei Großobjekten
- Festlegung von Prioritätspläne
- flächendeckende Wetterkontrolle
- zeitnahe Auslösung von Einsätzen
- eigene Kontrolle der Arbeitseinsätze